Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

Brändle & Dieterich GmbH
Zeppelinstraße 1
89231 Neu-Ulm

(nachfolgend „Makler“)

und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“, „Interessent“, „Auftraggeber“), soweit diese im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Nachweis von Immobiliengeschäften stehen.


Die AGB gelten insbesondere für Verträge über:

  • Verkauf von Grundstücken und Immobilien
  • Vermietung und Verpachtung von Immobilien
  • sonstige immobilienbezogene Vertragsabschlüsse.

Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn der Makler ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Zustandekommen des Maklervertrages

Ein Maklervertrag kommt zustande durch:
  • schriftliche Vereinbarung,
  • mündliche Vereinbarung,
  • Inanspruchnahme der Maklertätigkeit,
  • Anforderung oder Entgegennahme von Objektinformationen,
  • Durchführung einer Besichtigung,
  • Aufnahme von Vertragsverhandlungen über ein vom Makler nachgewiesenes Objekt.
Mit der Inanspruchnahme der Maklerleistung erkennt der Kunde diese AGB an.

3. Inhalt der Maklertätigkeit

Der Makler wird als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler tätig.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere:
  • Nachweis von Vertragsgelegenheiten
  • Vermittlung von Vertragsverhandlungen
  • Organisation von Besichtigungen


  • Bereitstellung von Objektinformationen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung eines Vertragsabschlusses.
Ein Anspruch auf tatsächlichen Abschluss eines Vertrages besteht nicht.

4. Maklerprovision

Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag zustande kommt.

Dies gilt insbesondere bei Abschluss eines:
  • Kaufvertrages
  • Mietvertrages
  • Pachtvertrages
  • Erbbaurechtsvertrages
sonstigen wirtschaftlich gleichwertigen Vertrages.

Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, sofern ein wirtschaftlich gleichwertiger Erfolg vorliegt.

Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des Hauptvertrages.

Die Höhe der Provision richtet sich nach der im Exposé, im Maklervertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung genannten Provisionsregelung.

5. Gesetzliche Regelungen bei Wohnimmobilien

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 656a bis 656d BGB.

Insbesondere gilt:
  • Provisionsvereinbarungen bedürfen der Textform.
  • Käufer und Verkäufer tragen die Provision grundsätzlich jeweils zur Hälfte, sofern beide Parteien zur Zahlung verpflichtet werden.

6. Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden, sofern keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Eine solche Doppeltätigkeit stellt keinen Interessenkonflikt dar.

7. Weitergabe von Informationen

Die vom Makler übermittelten Exposés, Objektinformationen und Unterlagen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weitergegeben werden. Gibt der Kunde Informationen unbefugt weiter und kommt infolge dieser Weitergabe ein Vertrag zustande, bleibt der Anspruch auf Maklerprovision gegenüber dem ursprünglichen Empfänger bestehen.

8. Vorkenntnis

Ist dem Kunden ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, schriftlich mitzuteilen und die Vorkenntnis nachzuweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, gilt die Objektkenntnis als durch den Makler nachgewiesen.

9. Angaben zu Immobilien

Die vom Makler erteilten Informationen über Immobilien beruhen überwiegend auf Angaben des Verkäufers, Vermieters oder anderer Dritter. Der Makler übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben eigenständig zu prüfen.

10. Besichtigungen

Besichtigungen erfolgen grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung und in Begleitung des Maklers oder eines vom Makler beauftragten Vertreters. Der Kunde verpflichtet sich, bei Besichtigungen die Interessen des Eigentümers zu wahren und die Immobilie sorgfältig zu behandeln.

11. Reservierungen

Reservierungen von Immobilien bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Eine Reservierung erfolgt regelmäßig nur befristet und kann mit der Hinterlegung einer Reservierungsgebühr verbunden sein. Durch eine Reservierung entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Maßgeblich ist ausschließlich der notariell beurkundete Kaufvertrag.

12. Geldwäschegesetz

Der Makler ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, bei bestimmten Immobiliengeschäften die Identität seiner Vertragspartner festzustellen und entsprechende Unterlagen aufzubewahren. Der Kunde verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

13. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Maklertätigkeit, der Vertragsabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.

Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist, insbesondere an:


  • Verkäufer oder Vermieter
  • potenzielle Vertragspartner
  • Notare
  • finanzierende Kreditinstitute
  • Steuerberater oder Rechtsberater
  • sonstige an der Vertragsabwicklung beteiligte Parteien.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Brändle & Dieterich GmbH enthalten.

14. Haftung

Der Makler haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

15. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern ein Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird und der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung wird dem Kunden bei einem Vertragsgespräch gesondert zur Verfügung gestellt.

16. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen von Vereinbarungen zwischen Makler und Kunde bedürfen der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Brändle & Dieterich GmbH, Neu-Ulm. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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